Beratungsangebote für junge Menschen und Familien
Worum geht es in der Beratung?
Die Beratungsangebote helfen Menschen dabei, ihre finanzielle Situation zu ordnen, Schulden zu bewältigen und Perspektiven für eine nachhaltige Entlastung zu entwickeln. Ziel ist es, Überschuldungen in den Griff zu bekommen, existenzielle Risiken zu reduzieren und den Weg in ein stabileres Leben zu eröffnen.
Für wen kommt die Beratung infrage?
Sie kommt insbesondere dann infrage, wenn finanzielle Belastungen den Alltag stark einschränken. Im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe ist sie besonders relevant, wenn Schulden und eine daraus resultierende, drohende Wohnungslosigkeit, Energieabschaltungen oder Vollstreckungsmaßnahmen die Erziehungssituation belasten.
Welches Ziel hat die Beratung?
Das Ziel der Beratung für junge Menschen und Familien ist die frühzeitige Entschärfung finanzieller Krisen. Mit einer Schuldenhilfe werden betroffenen Menschen Wege aus der Überschuldung eröffnet und ihnen wieder mehr Handlungssicherheit geboten. Gleichzeitig geht es darum, belastende Einflüsse der finanziellen Situation auf den Familienalltag zu verringern, Ressourcen zu aktivieren und langfristig eine tragfähige wirtschaftliche Stabilisierung zu fördern.
05221 960 -0
info@juvandia.de
Häufig gestellte Fragen zu unserem Beratungsangebot
Die Beratung ist für Menschen, die ihre finanzielle Situation nicht mehr allein bewältigen können, bereits überschuldet sind oder von Vollstreckung, Wohnungsverlust oder Energiesperren bedroht sind. Im JUVANDIA-Kontext richtet sich das Angebot insbesondere auch an Klientinnen und Klienten aus den Hilfen zur Erziehung.
Die Beratung unterstützt allgemein bei der Klärung und Regulierung von Schulden. Die Insolvenzberatung wird dann relevant, wenn eine Entschuldung über ein geregeltes Insolvenzverfahren vorbereitet oder begleitet werden soll. Die Evangelische Jugendhilfe Bochum bietet beides in einem integrierten Beratungsansatz an.
Im Fokus der Beratung stehen unter anderem die Analyse der Schuldensituation, Forderungsprüfung, Fragen zu Zwangsvollstreckungen, P-Konto-Bescheinigungen, die Sicherung von Wohnung und Energieversorgung sowie Schritte zur Regulierung und Entschuldung.
Ja. Bei der Evangelischen Jugendhilfe Bochum kann die niedrigschwellige Beratung als zusätzliches Modul in den Flexiblen Hilfen nach §§ 27 ff. SGB VIII eingebunden werden. Umfang und Fachleistungsstunden werden individuell abgestimmt.
Finanzielle Krisen wirken sich oft unmittelbar auf das Familiensystem, die Erziehungssituation und die Lebensperspektive junger Menschen aus. Eine Schuldenhilfe kann dazu beitragen, Belastungen zu reduzieren und Stabilität herzustellen.
